Die im Jahre 1993 nach einem Brandfall wieder aufgebaute Langensteighütte wird aufgrund ihrer Lage im Wald nur an einheimische Vereine und Privatpersonen vermietet. Es wird gebeten, die Belästigungen durch Zufahrt und Aufenthalt auf das unumgängliche Mindestmaß zu beschränken.
Die Langensteighütte wird unter folgenden Bedingungen und Auflagen vermietet:
- Die Mietgebühr beträgt 25,00 €
- Der Antragsteller hat eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen.
- Der Gesamtbetrag in Höhe von 75,00 ist bei der Anmeldung bei der Stadtkasse in bar zu entrichten. Der Schlüssel für die Hütte wird von der Stadtkasse bei der Zahlung ausgehändigt. Die Erstattung der Kaution erfolgt nach Abnahme und Freigabe der Hütte durch den Hüttenwart und Rückgabe des Schlüssels bei der Stadtkasse.
- Die Grillstelle bei der Roßhütte muss jederzeit für Wanderer und Spaziergänger zur Verfügung stehen.
- Die Hütte muss am nächsten Morgen bis 10.00 Uhr gereinigt sein.
- Die Bestimmungen des Bundes- und Landeswaldgesetzes sind zu beachten. Es ist insbesondere verboten:
a) Übernachten in der Hütte, in Zelten, Wohnwagen usw.
b) Ungebührlicher Lärm durch Grölen, Schreien, Missbrauch von Instrumenten, Rundfunkgeräten, Lautsprecheranlagen, Abbrennen von Feuerwerkskörpern u.a.
c) Aufstellung und Benützung von Notstromaggregaten
d) Befahren der Waldwege mit Ausnahme der direkten Zufahrt von der Wildtalstraße zur Langensteighütte
e) Das Mitbringen von Abbruch- oder Möbelholz (beschichtet u. behandelt) für das Lagerfeuer.
- Rauchen in der Hütte ist aufgrund des Landesnichtraucherschutzgesetzes unzulässig.
Ansprechpartner im Rathaus Geisingen
Die Mitarbeiter vom Bürgerbüro im Rathaus Geisingen.