Änderung FNP für den Bereich "Ferien auf dem Bauernhof", Gemarkung Gutmadingen

Wiederholung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ferien auf dem Bauernhof", Gemarkung Gutmadingen

Der Gemeindeverwaltungsverband Immendingen/Geisingen hat am 07.04.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ferien auf dem Bauernhof", Gemarkung Gutmadingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Ferien auf dem Bauernhof". Bisher ist die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Künftig soll das Gebiet als „Sondergebiet, das der Erholung dient (Ferienhausgebiet)“ ausgewiesen werden. Durch die Planung soll einem landwirtschaftlichen Betrieb aus Gutmadingen die Erweiterung seines Tätigkeitsfeldes durch das Angebot „Ferien auf dem Bauernhof“ ermöglicht und gleichzeitig die regionale Infrastruktur für den Bereich „Obere Donau“ für den Tourismus gestärkt werden. Das Gebiet umfasst Teilflächen der Grundstücke Flst.Nrn. 204 und 205 im Gewann „An der langen Steig“, Gemarkung Gutmadingen und ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

Angrenzungsplan Plangebiet "Ferien auf dem Bauernhof"

Aufgrund einer fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung am 21.09.2022 im Mitteilungsblatt Geisingen und am 23.09.2022 im Mitteilungsblatt Immendingen muss die öffentliche Auslegung wiederholt werden. Die bereits vorhandenen Stellungnahmen wurden in die Planung eingearbeitet.

Der überarbeitete Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung sowie Anlagen werden vom 16.06.2023 bis 17.07.2023 während der üblichen Dienststunden im Rathaus Geisingen – Außenstelle Bauamt, Hauptstraße 15, 78187 Geisingen und im Rathaus Immendingen, Schlossplatz 2 – Bürgerservice im Erdgeschoss, 78194 Immendingen nochmals öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Begründung und Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung mit Informationen zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen / Biotope / Biologische Vielfalt / Biotopverbund, Tiere / Artenschutz, Boden / Fläche / Wasser, Klima / Luft, Landschaft / Ortsbild, Kultur- und Sachgüter, Naturpark „Obere Donau“ und Vogelschutzgebiet „Baar“.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während des Zeitraums der Auslegung zusätzlich auf der Homepage der Stadt Geisingen  und der Gemeinde Immendingen eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Geisingen oder der Gemeindeverwaltung Immendingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.

Immendingen, 06.06.2023
gez. Manuel Stärk
Verbandsvorsitzender