Stadtwald

Die Waldungen der Stadt Geisingen mit Ortsteilen bestehen schon seit Jahrhunderten. Die ersten vorgefundenen Aufzeichnungen, die den Stadtwald betreffen, stammen aus dem Jahr 1618 (Teilung der Holzrechte zwischen der Fürstlich Fürstenbergischen Standesherrschaft und der Stadt).

Im Jahre 1779 kam es zum Rechtsstreit zwischen der FF-Standesherrschaft und der Stadt um die Waldungen Amtensteig und Warmensteig (heutige Abt. I/22 und I/29). Unter den vielen vernommenen Zeugen befand sich auch ein 82-jähriger Bürger, Konrad Alensbacher. Alle Zeugen sagten unter Eid aus, sie wissen von ihren Vätern und Großvätern, dass „seit urfürdenklichen Zeiten" die Holznutzung den Geisinger Bürgern zugestanden hätte. Der Rechtsstreit wurde dann zugunsten der Stadt entschieden.

Im Jahr 1780 wurde das Herrenkäpfle „ausgemarket" und der FF-Standesherrschaft zugesprochen. 1781 entstand die erste Bürgergabholz-Regelung. Seit 1811 bestehen Aufzeichnungen vom Flächenmaß des Waldes:

Flächenmaß des Waldes
Auf Bergen (Heutiger Distrikt I) 2.109 FF Morgen
In der Länge 322 FF Morgen
Rossberg 186 FF Morgen
Herrenkapf 64 FF Morgen
Damalige Holzproduktion 0,30 Klafter/Morgen

Im Jahr 1812 verzichtet die FF-Standesherrschaft auf ihr Mitbeholzungsrecht im Stadtwald gegen Abtretung der städtischen Königswiese und Verzicht der Gemeinde auf ihr Waidrecht in Teilen des Unterhölzer Waldes für die Dauer des in diesen Waldungen angelegten Tiergartens. Im Jahre 1837 kommt der Stadtwald unter Beförsterung. Des weiteren wurden die Taxation, Vermessung, Einteilung und Wirtschaftsplanung auf 100 Jahre durchgeführt. Es werden fünf Distrikte gebildet:

Einteilung in fünf Distrikte (1837)
Distrikt I        Rossberg          2 Abteilungen
Distrikt II Öfingerhau 9 Abteilungen
Distrikt III Ehrenburg 4 Abteilungen
Distrikt IV Saufang 12 Abteilungen
Distrikt V Länge 4 Abteilungen
Neueinteilung der Distrikte (1895)
Distrikt I                     30 Abteilungen (heute 32)
Herrenkapf 64 FF Morgen

Im Jahr 1895: Erneuerung der Einrichtung und Neueinteilung in Distrikt I und Herrenkampf, die heute noch bestehen. Im Jahre 1937: Tausch zur Arrondierung des Stadtwaldes mit der FF-Standesherrschaft. Damit wurde der Stadtwald ein geschlossenes Ganzes ohne jeden dazwischenliegenden Fremdbesitz.

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