Lärmaktionsplan

Fortschreibung Lärmaktionsplan (Straße)

Die Stadt Geisingen hat aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 26. Januar 2021 ist der Lärmaktionsplan in Kraft getreten.
 
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.

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Thomas Schmid

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