Der Gemeinderat der Stadt Geisingen hat am 23.03.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kleine Breite – 4. Änderung“ aufzustellen. Am 17.05.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplans im Regelverfahren weiterzuführen. In selbiger Sitzung hat der Gemeinderat die Unterlagen zum Entwurf gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet liegt auf der Gemarkung Geisingen und befindet sich im Nordwesten der Stadt am Ortsausgang Richtung Unterbaldingen. Der Planbereich wird in etwa abgegrenzt:
- Im Norden durch die A81
- Im Süden und Westen durch die Hauptstraße
- Im Osten durch den Scheibenstuhlweg, die Stadtgrabenstraße und die Krankenhausstraße
Der Planbereich ist dem folgenden Kartenausschnitt zu entnehmen:
Der bestehende Bebauungsplan „Kleine Breite“ soll insgesamt überarbeitet und die vorhandenen Auffälligkeiten zwischen den im bisherigen Bebauungsplan ausgewiesenen und den tatsächlichen Nutzungsinanspruchnahmen angepasst werden. Gleichzeitig soll ein Sondergebiet ausgewiesen werden, damit der bestehende Lebensmittelmarkt modernisiert werden kann.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden:
sowie folgende Arten zusätzlicher umweltbezogener Informationen:
im Zeitraum vom 04.08.2022 bis 05.09.2022
beim Bauamt der Stadt Geisingen – Außenstelle – Hauptstraße 15, 78187 Geisingen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Geisingen – Außenstelle Bauamt – Hauptstraße 15, 78187 Geisingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Geisingen, den 27. Juli 2022
gez. Martin Numberger
Bürgermeister