Gemäß § 196 des Baugesetzbuches sind aufgrund der Kaufpreissammlungen die Bodenrichtwerte zu ermitteln und bekannt zu geben. Die Bodenrichtwerte umfassen durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes der Flächen. In bebauten Gebieten entspricht der Bodenrichtwert dem Wert für unbebaute Grundstücke. Das gesamte Gemeindegebiet ist in Bodenrichtwertzonen eingeteilt.
Die Preise gelten für voll erschlossenes Gelände, wobei innerhalb der einzelnen Gebiete auch Flächen ohne oder mit nur teilweiser Erschließung liegen können. Bei Flächen ohne Erschließung gilt der Rohbaulandpreis, wenn sich das Grundstück innerhalb der Grenzen eines Bebauungsplans im Sinne des Baugesetzbuches befindet; ansonsten ist ggf. der Preis für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu ermitteln. Bei unvollständiger Erschließung erfolgen entsprechende Abzüge in Höhe der üblichen Beiträge in € je qm Grundstücksfläche. Aus der Einteilung und Bezeichnung der Nutzungsarten der einzelnen Bereiche ist keine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit abzuleiten.
Die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte mit Bewertungsstichtag 01.01.2022 können über folgenden Link in der Bodenrichtwertkarte eingesehen werden.
Bodenrichtwerte Kirchen-Hausen
Die Bodenrichtwerte dienen als Vergleichswerte und sollen ein Bild von den am Markt vorherrschenden Tendenzen geben. Außerdem dienen sie dem Finanzamt Tuttlingen für Zwecke der steuerlichen Einheitsbewertung.
Die Richtwerte sind unverbindlich und verpflichten weder Verkäufer noch Käufer eines Grundstücks zur Einhaltung. Die Bodenrichtwerte dienen in der Regel als Anhaltspunkt. Im Einzelfall kann von diesen Richtwerten, beispielsweise aufgrund einer bestimmten Lage eines Grundstücks, sowohl nach oben wie auch nach unten abgewichen werden. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung oder den Genehmigungsbehörden können daraus nicht abgeleitet werden, ebenso wenig wie gegenüber der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde oder gegen den Gutachterausschuss.
Zudem sind die Bodenrichtwerte für Geisingen und die Stadtteile mit dem Erhebungsstand 01.01.2022 auf der Internetplattform BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) eingestellt. Die Plattform BORIS-BW ist über die Internetadresse www.gutachterausschuesse-bw.de zu erreichen. Auf der Plattform kann man die benötigte Adresse eingeben. Es ist aber auch eine Kartensuche möglich. Nach Auswahl eines Grundstückes kann man einen Ausdruck generieren, der alle für die Steuererklärung benötigten Daten Flurstücks-Nummer (Zähler und gegebenenfalls Nenner), Gemeindename, Gemarkungsname und Fläche des Grundstückes enthält. Die Nutzung von BORIS-BW ist kostenlos.