Erneuter öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG
Der Gemeindeverwaltungsverband Immendingen – Geisingen hat am 23.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen den wirksamen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern und eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Immendingen „Gewerbe“ durchzuführen.
Die öffentliche Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB haben bereits stattgefunden. Aufgrund einer fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung wird die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der Planfassung vom 09.03.2022 wiederholt.
Im nachfolgenden Übersichtsplan sind die Änderungsbereiche der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Immendingen „Gewerbe“ unmaßstäblich kenntlich gemacht:
Der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Immendingen „Gewerbe“ mit Begründung und Umweltbericht jeweils vom 09.03.2022 sowie die nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom
Montag, den 28.03.2022 bis einschließlich Freitag, den 29.04.2022
auf diesen Internetseiten öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG in den Rathäusern der Stadt Geisingen bzw. der Gemeinde Immendingen werden durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen unter anderem schriftlich, mündlich zur Niederschrift unter der Rufnummer 0711 96787-29 oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse j.amiguet@baldaufarchitekten.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Immendingen „Gewerbe“ unberücksichtigt bleiben können.
Die genannten Unterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG zusätzlich während des oben genannten Zeitraums im Rathaus Immendingen, Schlossplatz 2, Bürgerservice im Erdgeschoss und im Rathaus Geisingen auf dem Stadtbauamt, Hauptstraße 15 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie das Betreten der Rathäuser für Bürgerinnen und Bürger nicht oder nur eingeschränkt möglich sein kann. Es wird daher um eine vorherige Anmeldung bzw. Terminvereinbarung gebeten. In begründeten und glaubhaft gemachten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass die Unterlagen auch versendet werden.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Immendingen/Geisingen, 09.03.2022
Manuel Stärk
Verbandsvorsitzender des
Gemeindeverwaltungsverbandes Immendingen/Geisingen