Am 07.07.2022 fand die erste Bürgerinformationsveranstaltung in der Stadthalle Geisingen statt. Diese richtete sich hauptsächlich an die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadtteile Geisingen und Gutmadingen.
Am 19.07.2022 folgte die zweite Bürgerinformationsveranstaltung, welche für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadtteile Kirchen-Hausen, Aulfingen und Leipferdingen vorgesehen war.
Für Informationen zum allgemeinen Bauablauf und für Ihre Fragen steht Ihnen die Stadt Geisingen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierfür an unser Bauamt:
Christian Butschle, Telefon: 07704 807-42 und
Michael Stoffler, Telefon: 07704 807-48
Die Stadt Geisingen ist Auftraggeberin und Bauherrin dieser Maßnahme. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Bauamtes, Bhristian Butschle, Telefon: 07704 807-42 und Michael Stoffler, Telefon: 07704 807-48 zur Verfügung. Diese stehen auch in regelmäßigem Kontakt mit der Bauleitung und der ausführenden Baufirma.
Mit der Bauleitung wurde die cec-Ingenieure GmbH, Dornacher Straße 3c in 85622 Feldkirch beauftragt.
Die Tiefbau- und Montageleistungen erfolgen durch die Aytac Bau GmbH, Pallaswiesenstraße 3 aus 64293 Darmstadt.
Mit der Lieferung der POP-Gebäude wurde die Firma Breitbandtechnik Deutschland GmbH, Lise-Meitner-Straße 2 in 24941 Flensburg beauftragt.
Netzbetreiber für den Landkreis Tuttlingen und somit Ihr Ansprechpartner für die spätere Nutzung des Glasfasernetzes ist die NetCom BW, Unterer Brühl 2 in 73479 Ellwangen.
Die Verlegung der Haupttrassen erfolgt in drei Bauabschnitten. Bauabschnitt 1 sind die Ortsteile Geisingen und Gutmadigen, Bauabschnitt 2 der Ortsteil Kirchen-Hausen, sowie Bauabschnitt 3 die Ortsteile Aulfingen und Leipferdingen.
Je nach den örtlichen Gegebenheiten erfolgt die Verlegung der Haupttrassen in einer offenen Grabenbauweise oder alternativ im Bohrverfahren.
Grundlage für den Verlauf der Leitungswege waren die Ergebnisse aus dem Markterkundungsverfahren. Mit diesem Verfahren wurden die unterversorgten Gebiete (sogenannte “Weiße Flecken”) in der Raumschaft Geisingen ermittelt. In diesen Gebieten liegt die Datenübertragungsrate aktuell unter 30 Mbit/s im Download.
Die Trassenverläufe der einzelnen Bauabschnitte sind unter der Rubrik „Projektverlauf“ zu ersehen.
Vor Beantragung der Fördermittel muss die Stadt Geisingen als Antragstellerin zwingend eine Markterkundung durchführen. Mit diesem Markterkundungsverfahren werden die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten drei Jahre abgefragt um sicherzustellen, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender Infrastruktur oder zur Hemmung privater Investitionen führt. Hierbei sind die Anbieter durch öffentliche Bekanntmachung aufzufordern, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes zu erklären, ob in dem benannten Gebiet bereits ein NGA-Netz betrieben wird oder innerhalb der nächsten drei Jahre im zu versorgenden Gebiet ein Aufbau eines NGA-Netzes erfolgt.
Als „Weißer Fleck“ gelten sogenannte unterversorgte Gebiete, in welchen die vorhandene Infrastruktur nur eine Datenübertragungsrate von derzeit unter 30 Mbit/s im Download ermöglicht. Mit dem aktuellen Förderprogramm werden ausschließlich diese Adressen gefördert. Dabei erfolgt die Leerrohrverlegung bis in Ihr Gebäude inkl. der Montage des Anschlusspunktes (APL).
Sofern für Ihr Gebäude ein geförderter Hausanschluss möglich ist, wurden Sie als Gebäudeeigentümer durch die Stadt Geisingen mit einem entsprechenden Anschreiben darüber informiert. Mit diesem Anschreiben wurden Sie als Eigentümer gebeten, der Stadt Geisingen bis zu einem bestimmten Termin Rückmeldung zu gebeten, ob Sie diesen geförderten Hausanschluss haben möchten.
Die Herstellung des Hausanschlusses erfolgt nur bei einer entsprechend positiven Rückmeldung durch den Gebäudeeigentümer.
Ein Rechtsanspruch auf einen Anschluss besteht nicht.
Sofern Sie der Stadt Geisingen über den Rücksendebogen Ihr Interesse an einem geförderten Hausanschluss mitgeteilt haben, müssen Sie sich nicht mehr kümmern. Die Erschließung inklusive der Errichtung des Hausanschlusses erfolgt dann durch die jeweilige Baufirma, d.h. Ihnen wird ein Leerrohr mit eingezogenem Glasfaserkabel und einem Abschlusspunkt (APL) im UG Ihres Gebäudes installiert. Die Festlegung des Leitungsweges durch Ihr Grundstück und in Ihr Gebäude erfolgt nach vorheriger Absprache mit Ihnen als Eigentümer. Die Baufirmen werden dazu rechtzeitig vor Baubeginn mit Ihnen in Kontakt treten.
In der Regel erfolgt die Erschließung mittels einem offenen Graben. Ist ein offener Graben nicht möglich, wird alternativ im Bohrverfahren oder mit einer Erdrakete gearbeitet. Das passende Verfahren sowie der Wegeführung des Anschlusses werden zwischen Ihnen und der Baufirma im Vorfeld abgestimmt.
Nein. Mit Ihrer Zustimmung gegenüber der Stadt Geisingen für einen Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz schließen Sie keinen Internet- oder Telefonvertrag ab.
Dies erfolgt durch Dritte und wird in einem gesonderten Vertrag mit diesen geregelt.
Sofern Ihr Grundstück für eine kostenlose Vorerschließung vorgesehen ist, haben Sie als Grundstückseigentümer von der Stadt Geisingen ein entsprechendes Schreiben erhalten. In diesem Schreiben wurden Sie gebeten, der Stadt Geisingen bis zu einem bestimmten Termin Rückmeldung zu geben, ob Sie zusätzlich zur Vorerschließung einen für Sie kostenpflichtigen Hauanschluss haben möchten.
Sofern Sie der Stadt Geisingen über den Rückmeldebogen Ihr Interesse an einem kostenpflichtigen Hausanschluss mitgeteilt haben, müssen Sie sich nicht mehr kümmern. Die Erschließung inklusive der Errichtung des Hausanschlusses erfolgt dann durch die jeweilige Baufirma, d.h. Ihnen wird ein Leerrohr mit eingezogenem Glasfaserkabel und einem Abschlusspunkt (APL) im UG Ihres Gebäudes installiert. Die Festlegung des Leitungsweges durch Ihr Grundstück und in Ihr Gebäude erfolgt nach vorheriger Absprache mit Ihnen als Eigentümer. Die Baufirmen werden dazu rechtzeitig vor Baubeginn mit Ihnen in Kontakt treten.
Der Baubeginn des Breitbandausbaus erfolgte im April 2022. Insgesamt ist für die Durchführung der Maßnahme ein Zeitraum von etwa einem Jahr vorgesehen. Aufgrund des Umfanges und der Komplexität der Maßnahme können wir Ihnen keinen genauen Zeitpunkt für die Realisierung Ihres Hausanschlusses benennen.
Für die Gebäudeeigentümer welche als „Weiße Flecken“ einen geförderten Hausanschluss erhalten, ist die Maßnahme kostenlos.
Für Grundstückseigentümer welche eine kostenlose Vorerschließung bis auf Ihr Grundstück erhalten haben und sich für einen kostenpflichtigen Hausanschluss interessieren wird durch die derzeit ausführende Baufirma ein individuelles Angebot erstellt. Dieses gilt jedoch nur für die Dauer der Anwesenheit dieser Baufirma.
Bei einem späteren Anschlusszeitpunkt müssen sich die Grundstückseigentümer selbst um eine Baufirma bemühen und sich entsprechende Preise einholen.
Es besteht kein Anschlusszwang für einen Hausanschluss oder eine Vorerschließung. Der Anschluss würde dann jeweils im öffentlichen Raum und damit an Ihrer Grundstücksgrenze enden.
Spätere Anschlussleistungen wären dann von Ihnen als Gebäude-, oder Grundstückseigentümer selbst und auf Ihre Kosten zu veranlassen. Es ist davon auszugehen, dass ein späterer Anschluss deutlich höhere Kosten verursacht und nicht gefördert wird.
Vorgabe des Fördergebers und Aufgabe für die Stadt Geisingen in diesem ersten Förderprogramm ist es, alle unterversorgten Gebäude im Zuge dieses Breitbandausbaus an das Glasfasernetz anzuschließen.
Des Weiteren soll das Signal des Landkreises Tuttlingen welches über das Backbone-Netz kommt, so schnell wie möglich an die jeweiligen POP-Gebäude gebracht werden.
Die zugesicherte Datenübertragung beträgt mindestens 100 Mbit/s und bis zu 1.000 Mbit/s.
Im Landkreis Tuttlingen ist die NetCom BW GmbH in den nächsten 15 Jahren für den Betrieb des Glasfasernetzes zuständig. Diese wird Telefonie-, Daten-, TV und auch IPT-Dienste anbieten. Informationen zu den Produkten finden Sie auf den Seiten von NetCom BW.
Dort wird auch erläutert, welche Tarife der künftige Anschlussnehmer (Haushalt, Gewerbe, kommunale Liegenschaften etc.) benötigt.
Die Nutzung des Glasfaseranschlusses setzt eine bestimmte Verkabelung in Ihrem Haus voraus. Die bisherige Telefon-/ Internetverkabelung kann nicht ohne Weiteres für den Glasfaserbetrieb genutzt werden. Hierfür wird ein Netzwerkkabel (Cat. 6) vom Netzabschlussgerät bis zum Router benötigt.
Weitere Informationen, z.B. über die notwendigen Anforderungen an die Verkabelung innerhalb Ihres Hauses, erhalten Sie auch über die NetCom BW.
Die Hausinterne Verkabelung liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers. Elektriker bzw. Elektrobetriebe können ggf. bei der Umsetzung behilflich sein.
Nein, eine vorzeitige Kündigung des Telefonanschlusses ist nicht notwendig.
Die NetCom BW kommt rechtzeitig mit allen wichtigen Informationen zum Anbieterwechsel auf Sie zu. Kündigen Sie Ihren Festnetzvertrag auf keinen Fall selbst. Die Rufnummernübernahme und die gleichzeitige Kündigung des Vertrags bei Ihrem derzeitigen Anbieter erfolgt durch die NetCom BW.