Dienstleistung

Kraftfahrzeugabmeldung

Mit der neuen Verordnung über die Zulassung von Kraftfahrzeugen wurde die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung eines Fahrzeuges aufgehoben. Ein Fahrzeug wird nun immer schlicht "außer Betrieb gesetzt". Daher verliert das Fahrzeug bei jeder Abmeldung das bislang zugeteilte Kennzeichen. Abhilfe schafft hier die Reservierung gleich bei der Abmeldung. Will man also sein Kennzeichen behalten, ist dies für 12 Monate möglich. Die Gebühr für diese Reservierung wurde vom Bundesverkehrsministerium auf 2,60 € zuzüglich die 7,80 € festgesetzt.

Die KFZ-Abmeldungen können weiterhin im Bürgerbüro (Zimmer 008) des Geisinger Rathauses erledigt werden.

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Team
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Verfahrensablauf

Zur Abmeldung sind nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher KFZ-Schein, und die zuvor gereinigten Schilder vorzulegen. Der KFZ-Brief muss nicht mehr abgegeben werden.

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Kosten/Leistung

Für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs beträgt die Gebühr 7,80 €. Wenn Sie das Kennzeichen reservieren möchten, liegt die Gebühr bei 10,40 €.

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Zugehörigkeit zu