Dienstleistung

Abbruch baulicher Anlagen

Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen und teilweise auch Nutzungsänderungen in Gebäuden bedürfen in der Regel der Baugenehmigung.

Der Antrag auf eine Abbruchgenehmigung ist schriftlich in 3-facher Ausfertigung (beim Kenntnisgabeverfahren in 2-facher Ausfertigung) bei der Gemeinde einzureichen. Das Bauamt veranlasst dann die Angrenzerbenachrichtigung und die Vorstellung bzw. die Genehmigungseinholung im Gemeinderat.

Unmittelbar nach Einreichung des Antrages reicht das Bauamt ein bis zwei Fertigungen an das Landratsamt Tuttlingen weiter. Nachdem die Frist für die Angrenzerbenachrichtigung abgelaufen ist, wird dann die noch verbleibende Fertigung mit der Stellungnahme des Gemeinderates weitergeleitet.

Im Genehmigungsverfahren prüft dann das Baurechtsamt beim Landratsamt Tuttlingen, ob das geplante Vorhaben mit allen zu beachtenden Vorschriften übereinstimmt.

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