Dienstleistung

Plakatierung

Sämtliche Plakatierungen müssen schriftlich beantragt werden.

Die Anzahl der genehmigten Plakate wird pro Antrag auf maximal 10 Plakate im gesamten Stadtgebiet festgesetzt.

Die bei einer Genehmigung mitgelieferten Aufkleber sind gut sichtbar an den Plakaten anzubringen. Plakate, auf denen kein Genehmigungsaufkleber angebracht ist, werden vom Bauhof kostenpflichtig entfernt.

Die Plakate sind nach Veranstaltungsende innerhalb von 5 Werktagen abzuhängen, ansonsten werden diese ebenfalls vom städtischen Bauhof beseitigt. Pro vom Bauhof entferntes Plakat, wird ein Betrag in Höhe von 50,00 € fällig.

Die Tafeln dürfen nur innerhalb der im Zusammenhang bebauten Stadtteile, und zwar bis max. 50 m hinter dem Ortsschild an Straßenlaternen befestigt werden. Sie dürfen weder an Bäumen noch deren Abstützungen angebracht werden. Das Aufstellen in der freien Landschaft ist unzulässig. Nicht erlaubt ist das Anbringen von Plakaten an Straßenbeleuchtungsmasten in der Hauptstraße in Geisingen.

Durch die Tafeln darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen nicht beeinträchtigt werden.

Das Einverständnis der Grundstückseigentümer ist grundsätzlich einzuholen.

Die Aufstellung der Werbetafeln ist jeweils mit der Straßenmeisterei Spaichingen, Max-Planck-Straße 28, 78549 Spaichingen, abzustimmen.

Die Genehmigung gilt für die Stadt Geisingen und die Stadtteile Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen.

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Ansprechpartner
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Frist/Dauer
Die Werbetafeln dürfen zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn aufgestellt werden und sind bis spätestens 3 Tage nach Veranstaltungsende wieder zu entfernen.
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Kosten/Leistung
Für eine Genehmigung zur vorübergehenden Aufstellung von Werbeplakaten wird eine Verwaltungsgebühr von 50,00 € erhoben.
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Zugehörigkeit zu