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Gaststättengestattung (Schankerlaubnis) rechtzeitig beantragen


Gaststättengestattung (Schankerlaubnis) - Die Zeit der Konzert und Vereinsfeste hat wieder begonnen

Liebe Veranstalter, liebe Vereine,

denken Sie daran, dass Sie für Ihre Veranstaltungen eine sogenannte Schankerlaubnis benötigen. Bitte beantragen Sie diese  schriftlich oder in elektronischer Form beim Bürgerbüro oder bei den zuständigen Ortsverwaltungen.

Den Antrag finden Sie hier.

Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Stadtverwaltung Geisingen, Bürgerbüro und an die Ortsverwaltungen wenden.