Nachricht

Landesfamilienpass für 2024


Der Landesfamilienpass 2024 bzw. die Gutscheinkarten 2024 zum Landesfamilienpass nebst Info-Broschüren können bei Erfüllung der  Voraussetzungen ab sofort beim Bürgerbüro, Zimmer 008, abgeholt werden.

Was ist der Landesfamilienpass?

Der Landesfamilienpass wurde im Jahr 1979 im Rahmen eines Programms zur Förderung von Familien eingeführt. Er ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes.

Wozu dient der Landesfamilienpass?

Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 40 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?

  •  Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Eine Liste aller staatlichen und nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, finden Sie auf den Seiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg.