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Hundesteuerbescheide 2024


Aufgrund einer Softwareumstellung erhalten alle Hundebesitzer im Januar einmalig einen Hundesteuerjahresbescheid für das Jahr 2024. Dieser Bescheid gilt, bis Ihnen ein neuer Bescheid zugeht. Neue Bescheide verschicken wir ansonsten nur bei Änderung in der Hundehaltung, der Steuerhöhe oder bei Ausgabe neuer Steuermarken.

Für Rückfragen steht Ihnen die Finanzverwaltung – Steuern und Abgaben – Ilona Heizmann, E-Mail: i.heizmann(at)geisingen.de, Telefon 07704 807-24 gerne zur Verfügung.