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Grundsteuerbescheide 2024


Aufgrund einer Softwareumstellung erhalten alle Grundbesitzer im Januar einmalig einen Grundsteuerjahresbescheid für das Jahr 2024. Bitte beachten Sie, dass sich der jetzige Grundsteuerbescheid nach dem alten bzw. derzeitigen Grundsteuergesetz richtet. Die Grundsteuerreform tritt erst zum 01.01.2025 in Kraft.

Falls uns ein SEPA Lastschriftmandat vorliegt behält dies seine Gültigkeit. Ein neues SEPA Lastschriftmandat muss nur bei einer Änderung der Bankverbindung erteilt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen die Finanzverwaltung – Steuern und Abgaben – Ilona Heizmann, E-Mail: i.heizmann(at)geisingen.de, Telefon 07704 807-24 gerne zur Verfügung.