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Berechnung der Elternbeiträge in den städtischen Kindergärten


Am 04.07.2023 wurde vom Gemeinderat die Erhöhung der Kindergartenbeiträge um 8,5 % ab dem 01.09.2023 beschlossen. Aus diesem Anlass möchten wir die Berechnung der Kindergartenbeiträge näher erläutern.

Die kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen sind nach § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) und § 90 Abs. 3 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) berechtigt, Elternbeiträge festzusetzen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Staffelung der Elternbeiträge anhand von Kriterien, wie die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie sowie die tägliche Betreuungszeit des Kindes.

Orientierungspunkt für die Höhe der Elternbeiträge sind die unverbindlichen Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und der kirchlichen Vertreter für das jeweilige Kindergartenjahr. Landesweit angestrebt wird rund 20 % der tatsächlichen Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Dieses Ziel zu erreichen, bedeutet auch die Notwendigkeit von Erhöhungen. Steigerungen bleiben bewusst hinter den Entwicklungen der tatsächlichen Kostensteigerungen zurück.

Für die Ganztagesbetreuung gibt es keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. Hier sind deshalb, ausgehend von den bisherigen Beträgen, ebenfalls Steigerungen von 8,5 % eingerechnet. Auch für die Ganztagesbetreuung im Krippenbereich gibt es keine landesweite Empfehlung für die Beiträge. Da die Öffnungszeit für die Ganztageskrippe bei 45 Wochenstunden und somit das 1,5-fache der VÖ-Krippengruppe liegt, wird hier der 1,5-fache Beitragssatz der VÖ-Krippe berechnet. Für die Altersgemischte Gruppe als Regelgruppe wird für den Beitragssatz für die U3-Kinder das Doppelte berechnet, wie bei den Ü3-Kindern, da für jedes U3-Kind in der altersgemischten Gruppe gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben muss.

Die Stadt Geisingen hat in der Vergangenheit immer die entsprechenden Empfehlungen bei der Erhebung der Elternbeiträge angewandt. Die Entscheidung über die Beitragshöhe obliegt dem Beschluss des Gemeinderates.

Für die kommende empfohlene Erhöhung hat die Verwaltung die Ausgaben für die Kindertagesstätten (Personalkosten und Gesamtkosten ohne Abschreibungen) den Einnahmen durch Elternbeiträge der letzten drei Jahre gegenübergestellt und die Kostendeckung berechnet:

Gegenüberstellung Personalkosten und Elternbeiträge

Gegenüberstellung Gesamtkosten und Elternbeiträge

Hier ist ersichtlich, dass die Kostendeckung nie über 20 % betrug und betragen wird.

Heruntergerechnet auf die Betreuungsgebühr pro Betreuungsstunde kostet beispielsweise ein Regelkindergartenplatz (Regel- oder altersgemischte Gruppe) sowie ein VÖ-Kindergartenplatz für eine 1-Kindfamilie ab dem 01.09.2023 ca. 1,15 € pro Betreuungsstunde, ein Ganztages-Kindergartenplatz ca. 1,50 € pro Stunde, ein Regelplatz ab 2 Jahren in einer altersgemischten Gruppe ca. 2,30 € pro Stunde sowie ein VÖ-  oder Ganztages-Kitaplatz ca. 3,40 € pro Betreuungsstunde. Im Vergleich hierzu erhält eine Erzieherin einen Stundenlohn von ca. 20 € brutto. Im Vergleich zu den Gesamtkosten für die Stadtverwaltung und die einzuhaltenden Personalschlüssel je nach Betreuungsart stellen die Elternbeiträge also einen sehr geringen Anteil dar.

Eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 % ist angesichts der stetigen Kostensteigerungen, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst begründet. Zwischenzeitlich wurde eine nächste allgemeine Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst beschlossen, welche sich regelmäßig wiederholen. Außerdem wurden die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Corona Pandemie von den kommunalen Landesverbänden und den kirchlichen Vertretern bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge einbezogen. Eine deutliche Anpassung der Beitragssätze muss deshalb nachgeholt werden.

Die Erhöhung wird von den Verbänden und Vertretern als vertretbar angesehen, da Eltern und Familien in unterschiedlicher Weise bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in schwerwiegenden wirtschaftlichen Lagen von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind. Eltern können sich bezüglich Unterstützungsmöglichkeiten wie bspw. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes bei der Stadt Geisingen oder dem Landratsamt Tuttlingen informieren.

Aus diesen Gründen hat sich unser Gemeinderat entschieden, den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und der kirchlichen Vertreter zu folgen.

Die Beiträge erhöhen sich ab September 2023 im Durchschnitt um 15 € monatlich, je nach Betreuungsart- und umfang um max. ca. 50 € und um min. 2 € monatlich. Es werden weiterhin lediglich 11 Monatsbeiträge für ein Jahr verlangt.

Weitere Informationen sowie die Kindergartengebühren entnehmen Sie der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergartengebührensatzung), abrufbar auf der Homepage der Stadt Geisingen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Kellenberger, Telefon 07704 807-28, E-Mail: l.kellenberger(at)geisingen.de.