Aufgrund der Umstellung auf ein neues EDV-Abrechnungssystem ist die Ablesung der Wasserzähler bereits im September vorzunehmen. Dazu erhalten alle Eigentümer per Post die Selbstablesekarten.
Der Wasserzählerstand kann über folgende Möglichkeiten bis zum 30.09.2023 mitgeteilt werden:
Bei fehlender Rückmeldung wird der Zählerstand geschätzt. Der 4. Abschlag zum 31.12.2023 wird bei der Jahresverbrauchsabrechnung nicht berücksichtigt und auch nicht zur Zahlung fällig.
Alle Zählerstände werden zum 31.12.2023 hochgerechnet. Daraus errechnen sich die Vorauszahlungen 2024. Diese werden Ihnen im Januar schriftlich mitgeteilt.
Für Fragen steht Ihnen Frau Sabine Wöhrle, Steueramt, gerne zur Verfügung, Telefon 07704 807-25.