Die Stadtverwaltung weist alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass zum 15.05.2023 die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das II. Quartal fällig werden. Falls Sie jährlich zahlen, wird der Steuerbescheid am 01.07. des Jahres fällig.
Wir bitten um eine Einhaltung des Fälligkeitstermins, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge erhoben werden müssen. Falls Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen, entfällt für Sie die Terminüberwachung zur fristgerechten Bezahlung. Die Vordrucke zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren sind der Rechnung beigefügt.
Fragen zur Abbuchung und Zahlung sämtlicher fälliger Abgaben und Steuern beantworten Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Stadtkasse unter Telefon 07704 807-26. Bei Fragen zur Steuerberechnung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin der Finanzen - Steueramt unter Telefon 07704 807-24 zur Verfügung.