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Erweiterung des Friedhofs Geisingen


Öffentliche Auslegung der Pläne zur Erweiterung des Friedhofs Geisingen

Die Stadt Geisingen beantragte beim Landratsamt Tuttlingen gemäß § 5 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg und § 1 Bestattungsverordnung Baden-Württemberg die Genehmigung für die Erweiterung des Friedhofs in Geisingen.

Die geplante Friedhofserweiterung erstreckt sich auf das Grundstück Flst.Nr. 2104/2 östlich des bestehenden Friedhofs entlang der Bahnhofstraße auf eine Fläche von ca. 1.580 m². Auf dieser Fläche sollen alternative Grabarten wie Baumgräber und Urnengemeinschaftsgräber sowie zwei weitere Urnenwände und Erdgräber als Rasengräber entstehen. Des Weiteren sind die Erstellung eines Gebäudes mit WC und Lagerraum, ein Containerplatz sowie 10 Pkw-Stellplätze geplant.

Das Plankonzept ist aus dem folgenden Lageplan ersichtlich:

Lageplan Erweiterung Friedhof Geisingen

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Stadt die Planunterlagen für einen Monat öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 28.01.2022 bis 28.02.2022 beim Bauamt der Stadt Geisingen – Außenstelle Hauptstraße 15, 78187 Geisingen – während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Da das Rathaus und die Außenstelle pandemiebedingt derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen sind, kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nur nach vorheriger terminlicher Absprache mit dem Bauamt unter der Telefonnummer 07704 807-55 oder per Email b.maier(at)geisingen.de erfolgen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Geisingen Bedenken vorgebracht werden.

Geisingen, den 19.01.2022
gez. Martin Numberger
Bürgermeister

Folgende Unterlagen stellen wir Ihnen zur Verfügung:

Lagepläne Friedhofserweiterung

Erläuterungsbericht Friedhofserweiterung