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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Geisingen


Der Gemeinderat als Verwalter (Notvorstand gemäß §15 Abs. 3) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Geisingen lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Geisingen zur Jagdgenossenschaftsversammlung am

Montag 19. Juli 2021, 20.00 Uhr, in die Festhalle Kirchen-Hausen ein.

Einlass ist ab 19.30 Uhr möglich, eine persönliche Einladung erfolgt nicht. Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Voranmeldung bis spätestens Mittwoch 14. Juli 2021, zwingend erforderlich. Die Anmeldung kann im Rathaus Geisingen abgegeben bzw. per E-Mail an h.bertsche(at)geisingen.de versendet werden.

Tagesordnung:

  • 1.) Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  • 2.) Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der dadurch gehaltenen Grundflächen
  • 3.) Allgemeine Informationen zum Jagdkataster/Jagdgenossenschaft
  • 4.) Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
  • 5.) Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 4 Jahre und Festsetzung der Mindestpachtdauer von 8 Jahren gemäß § 15 Abs. 7 i. V. m. § 17 Abs. 4 Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
  • 6.) Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
  • 7.) Verschiedenes

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Geisingen gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.

Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Die Vollmacht ist von allen Grundstücksbesitzern zu unterschreiben. Die Vollmacht können Sie hier heruntergeladen.

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Sollten Sie innerhalb des letzten Jahres Flurstücke erworben oder geerbt haben oder sich die Eigentumsverhältnisse/Miteigentümer geändert haben bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis mit (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein).

Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 19.30 Uhr). Bitte halten Sie ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.

Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft sowie zum Entwurf der Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Herr Bertsche unter der Telefonnummer 07704 80741 zur Verfügung.

Geisingen, den 28. Juni 2021

Martin Numberger
Bürgermeister

Anmeldung zur Jagdgenossenschaftsversammlung als PDF-Dokument

Vollmacht zur Vertretung an der Versammlung der Jagdgenossenschaft Geisingen als PDF-Dokument