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Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen, Geburte, Eheschließungen


Nachdem die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in den Geisinger Mitteilungen im Mai 2021 eingestellt worden ist, werden auf mehrfachen Wunsch zukünftig die Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag in 5-Jahresschritten und ab dem 100. Geburtstag jährlich, wieder in den Geisinger Mitteilungen veröffentlicht. Ebenso werden die Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) wieder bekanntgemacht. Neben der gedruckten Version der Geisinger Mitteilungen erscheint die Veröffentlichung auch über die digitale Version der Geisinger Mitteilungen im Internet.

Die Einstellung erfolgte auf Grund von Bedenken der behördlichen Datenschutzbeauftragten. Diese Bedenken konnten wir ausräumen und die Veröffentlichung rechtlich sicher gestalten, so dass es auch in Zukunft möglich ist, Freud und Leid in unserer Raumschaft zu teilen.

Jubiläen von Personen, die in der Vergangenheit bei der Meldebehörde einer Datenübermittlung widersprochen haben, werden weiterhin nicht veröffentlicht.

Veröffentlichungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen können nur nach Abgabe einer Einverständniserklärung erfolgen.