Nachricht

Landesfamilienpass für 2020


Der Landesfamilienpass 2020 bzw. die Gutscheinkarten 2020 zum Landesfamilienpass nebst Info-Broschüren können bei Erfüllung der Voraussetzungen ab sofort beim Bürgerbüro, Zimmer 008 abgeholt werden.

Was ist der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass ist eine freiwillige Leistung des Landes und wurde im Jahr 1979 im Rahmen des „Programms zur Förderung der Familie“ eingeführt.

Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien insgesamt 22-mal die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Die speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt. Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen „Sonstige Objekte“ auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Wir empfehlen Ihnen, sich online über die Homepage www.schloesser-und-gaerten.de zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte eingestellt in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit besitzt.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind, das mit in häuslicher Gemeinschaft lebt.
  • Familien, die Hartz IV oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mind. einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.