1. Allgemeines
- (1) Der Reisemobilstellplatz Geisingen ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Geisingen, die privatrechtlich geführt wird. Er bietet Platz für 37 Reisemobile.
- (2) Die Platz- und Gebührenordnung ist für alle Personen verbindlich, die sich auf dem Gelände des Reisemobilstellplatzes aufhalten. Mit dem Betreten bzw. Befahren der Anlage unterwerfen sich die Benutzer der Platz- und Gebührenordnung.
- (3) Die Benutzung des Reisemobilstellplatzes ist nicht erlaubt für Personen ohne festen Wohnsitz und für alle Personen oder Personengruppen, die von Haus zu Haus Waren anbieten, verkaufen oder reparieren. Jede gewerbliche Tätigkeit ist untersagt. Das gilt auch für alle Arten von Vorträgen oder Ansprachen in Wort, Bild und Schrift.
- (4) Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung, es ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Bitte nutzen Sie nur den ausgewiesenen Stellplatzbereich. Parken außerhalb der gekennzeichneten Plätze, das Freihalten und Reservieren von Plätzen und blockieren mit Gegenständen ist nicht erlaubt. Jede Stellfläche ist für zwei Reisemobile ausgelegt. Eine Reservierung ist nicht möglich.
- (5) Der Stellplatz ist nur für Reisemobiltouristen mit autarken Fahrzeugen freigegeben. Autos, Lastwagen, Caravan-Gespanne, Wohnanhänger, Wohnwagen und Reisemobile ohne WC sind nicht erlaubt. Das Zelten ist nicht gestattet.
- (6) Es besteht keine Beschränkung der Aufenthaltsdauer.
- (7) Das Hausrecht hat die Stadt Geisingen. Den Weisungen der Betreiberin bzw. deren Mitarbeiter (Platzwart) ist Folge zu leisten.
2. Nachtruhe
Von 22:30 Uhr bis 06:30 Uhr bitten wir die Nachtruhezeit einzuhalten und nicht an- bzw. abzureisen.
3. Saisonzeiten
Der Reisemobilstellplatz ist ganzjährig geöffnet.
4. Nutzungsgebühren
- (1) Gebührenschuldner ist der Fahrzeuglenker, der das Fahrzeug zum Zwecke des Parkens im gebührenpflichtigen Parkraum abstellt. Die Nutzungsgebühr ist bei der Anreise am Gebührenautomat zu bezahlen. Der Parkschein ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Der Platzwart überprüft täglich die Gültigkeit der Parkscheine. Er ist befugt, die Benutzungsgebühr zu kassieren und Parkscheine auszustellen.
- (2) Ist kein gültiger Parkschein hinter der Windschutzscheibe sichtbar, kann eine Strafzahlung in Höhe von 100,00 € erhoben werden.
Stellplatzentgelte
| 1 Tag |
14,00 € |
| 2 Tage |
23,00 € |
| 3 Tage |
32,00 € |
| 4 Tage |
39,00 € |
| 5 Tage |
44,00 € |
| 1 Woche (7 Tage) |
50,00 € |
Verbrauchsentgelte
| Stromverbrauch - 4 kWh |
2,00 € |
| Trinkwasser - 80 l |
1,00 € |
| Trinkwasser - 10 l |
0,10 € |
5. Hunde
sind willkommene Gäste! Wir bitten Sie, aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme, die Tiere an der Leine zu führen. Die Hinterlassenschaften sind in der auf dem Stellplatz aufgestellten Restmülltonne zu beseitigen.
6. Offenes Feuer
Offenes Feuer ist nicht gestattet. Kochen und Grillen ist nur mit zugelassenem und betriebsbereitem Elektro- und Gasgrill erlaubt.
7. Ver- und Entsorgung
- (1) Der Frischwasserbezug ist gegen eine Verbrauchsgebühr über die Versorgungssäule möglich.
- (2) Der Strombezug erfolgt gegen eine Verbrauchsgebühr über die Stromsäulen.
- (3) Die Entsorgung von Brauchwasser und Fäkalien darf nur über die Entsorgungsstation erfolgen. Die Entsorgungskosten sind in der Stellplatzgebühr inbegriffen. Das Entsorgen von Abwässern außerhalb der vorgesehenen Einrichtungen ist strafbar und wird geahndet.
- (4) Ordnung und Sauberkeit sind die Pflichten aller Benutzer. Der Stellplatz ist nach der Benutzung sauber zu verlassen. Bitte bringen Sie den Abfall zur Entsorgungsstelle und trennen Sie den Müll.
- (5) Die Abfallbehälter dürfen nur von zahlenden Gästen in haushaltsüblicher Tagesmenge genutzt werden. Das Abladen von Müll ist verboten.
8. Haftung
- (1) Das Betreten und die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes und seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Betrieb oder Unterhaltung des Stellplatzes.
- (2) Die Stadt Geisingen haftet nicht für Schäden aller Art, die aus der Benutzung des Stellplatzes, seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sowie durch Witterungseinflüsse, höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden.
- (3) Die Nutzer haften für sämtliche schuldhafte, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden.
9. Aufsicht und Hausrecht
- (1) Der Reisemobilstellplatz steht im Eigentum der Stadt Geisingen und untersteht deren Aufsicht. Die Betreuung des Platzes ist dem städtischen Platzwart übertragen. Der Platzwart ist auch Ansprechpartner der Gäste.
- (2) Den Anweisungen des Platzwarts und sonstiger berechtigter Mitarbeiter der Stadt Geisingen ist Folge zu leisten.
- (3) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Platz- und Gebührenordnung kann durch die Platzverantwortlichen ein Platzverweis ausgesprochen werden. Die Nichtbeachtung eines ausgesprochenen Platzverweises kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden. Der Nutzer ist auf Verlangen der Stadt Geisingen zur sofortigen Räumung verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Stadt Geisingen berechtigt, die Räumung des Platzes durchführen zu lassen. Die hierbei entstehenden Kosten sind vom Nutzer zu tragen.
- (4) Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge oder Anhänger werden kostenpflichtig abgeschleppt.
10. Informationen und Service
Informationen über Sehenswürdigkeiten, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen und Handels-/Gastronomieangebot in Geisingen finden Sie an der Informationstafel bzw. in den Informationsbroschüren.
Das Verkehrsamt finden Sie im Rathaus in der Hauptstraße 36 oder erreichen Sie unter der Telefonnummer 07704 807-0.
11. Wichtige Telefonnummern
Platzwart Erich Bertsche
|
07704 6699 oder
0171 6981853 |
| Deutsches Rotes Kreuz – Rettungsdienst |
112 |
| Feuerwehr - Notruf |
112 |
| Polizei - Notruf |
110 |
| Polizei - Dienststelle Immendingen |
07462 94640 |
nach Dienstschluss sowie an Sonn- und Feiertagen
Polizei - Dienststelle Tuttlingen |
07461 9410 |
12. Duschen
Unseren Gästen stehen die Duschen in der arena geisingen während den Öffnungszeiten (Dienstag – Sonntag) zur Verfügung. Die Gebühren werden per Münzautomat erhoben.