Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden.
Projektträger und Zuwendungsempfänger können somit sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.
Aus den städtebaulichen Untersuchungen in den vier Stadtteilen wurde deutlich, wie sehr der Gebäudeleerstand in den traditionellen Ortskernen angewachsen ist.
Diese Situation verschärft sich noch durch die Überalterung der Bewohner und die fehlenden jungen Familien in den historischen Ortslagen. Mit Hilfe des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) sollen die Ortsteile und interessierte Bauherren gefördert werden.
Bereits im letzten Jahr wurde über eine eingehende Untersuchung die hohe Zahl der Gebäudeleerstände bzw. der ungenutzten Gebäudeteile ermittelt. In zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Eigentümern konnte ein großes Interesse an der Modernisierung und Erneuerung der Altbauten festgestellt werden. Hilfen dazu bietet das ELR-Förderprogramm des Landes an.
Zwischenzeitlich hat die Landesregierung die Förderbestimmungen überarbeitet und den aktuellen Entwicklungen angepasst. So sind zum Beispiel ab 2008 die bisherigen Einkommensgrenzen für private Maßnahmen des Wohnens gestrichen worden. Andererseits entfällt die Förderung unmittelbarer Eigenleistungen.
Die überarbeiteten Förderrichtlinien eröffnen neue Perspektiven für Grundstückseigentümer wie auch für die Stadt mit ihren öffentlichen Aufgaben.
Haben Sie Interesse an diesem Förderprogramm, wenden Sie sich bitte an einen der genannten Ansprechpartner.
Das Anwesen der Familie Moriz in Kirchen-Hausen, Münstergasse 10.
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