Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen.

Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Projektträger und Zuwendungsempfänger können sowohl Kommunen, Vereine, Unternehmen als auch Privatpersonen sein. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.

Aus den städtebaulichen Untersuchungen in den vier Stadtteilen wurde deutlich, wie sehr der Gebäudeleerstand in den traditionellen Ortskernen angewachsen ist.

Diese Situation verschärft sich noch durch die Überalterung der Bewohner und die fehlenden jungen Familien in den historischen Ortslagen. Mit Hilfe des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) sollen die Ortsteile und interessierte Bauherren gefördert werden.

Bereits im letzten Jahr wurde über eine eingehende Untersuchung die hohe Zahl der Gebäudeleerstände bzw. der ungenutzten Gebäudeteile ermittelt. In zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Eigentümern konnte ein großes Interesse an der Modernisierung und Erneuerung der Altbauten festgestellt werden. Hilfen dazu bietet das ELR-Förderprogramm des Landes an.

Haben Sie Interesse an diesem Förderprogramm, wenden Sie sich bitte an einen der genannten Ansprechpartner.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter:

Beispiel für eine gelungene Investition

Das Anwesen der Familie Moriz in Kirchen-Hausen, Münstergasse 10.

Haus Moriz, Münstergasse 10 vorher Haus Moriz, Münstergasse 10 - nach der Renovierung
Vorher Nachher

Gerne für Sie da

Martin Numberger

Bürgermeister

Telefon: 07704 807-31

E-Mail: m.numberger(at)geisingen.de

Moritz-Johannes Bausch

Leitung Kämmerei

Telefon: 07704 807-36

E-Mail: mj.bausch(at)geisingen.de

Fabian Setz

Ortsvorsteher Aulfingen

Telefon: 07708 388

E-Mail: aulfingen(at)ov.geisingen.de

Norbert Weber

Ortsvorsteher Gutmadingen

Telefon: 07704 234

E-Mail: gutmadingen(at)ov.geisingen.de

Dr. Christoph Moriz

Ortsvorsteher Kirchen-Hausen

Telefon: 07704 221

E-Mail: kirchen-hausen(at)ov.geisingen.de

Jürgen Keller

Ortsvorsteher Leipferdingen

Telefon: 07708 364

E-Mail: leipferdingen(at)ov.geisingen.de