Am 24.02.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Geisingen ein kommunales Förderprogramm zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum (Wiedervermietungsprämie) beschlossen.
Eigentümer bzw. Eigentümerinnen einer seit mindestens 6 Monaten leerstehenden Wohnung können seit dem 16.03.2026 diese Wiedervermietungsprämie in Höhe von bis zu zwei Nettomonatskaltmieten (maximal 2.000,- €) bei der Stadt Geisingen beantragen.
Für den Erhalt der Prämie sind folgende Fördervoraussetzungen maßgebend:
Der wiedervermietete Wohnraum stand bis zum Zeitpunkt der Wiedervermietung mindestens sechs Monate leer.
Die wiedervermietete Wohnung befindet sich in einem guten Zustand.
Bestehen eines unbefristeten oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristeten Mietverhältnisses zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Die betroffene Wohnung muss schon einmal zu Wohnzwecken genutzt worden sein.
Es darf sich nicht um einen gebundenen Wohnraum mit einer Belegungspflicht, insbesondere nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm, handeln.
Wird der Wohnraum in mehrere selbstständige Wohneinheiten unterteilt, ist eine Mehrfachprämierung ausgeschlossen.
Der Antrag auf Gewährung einer Wiedervermietungsprämie muss innerhalb von 4 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses schriftlich oder per E-Mail wiedervermietungspraemie(at)geisingen.de bei der Stadt Geisingen gestellt werden. Das notwendige Antragsformular steht hier zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular vollständig ausgefüllt und eine Kopie / ein Scan des Mietvertrages beigefügt werden muss.
Ausführliche Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien.
Die Stadt Geisingen unterstützt Sie gerne auch bei der Vermietung ihrer leerstehenden Wohneinheit. Unter der Wohnungsbörse können Sie auf der städtischen Homepage eine Wohnungsanzeige schalten.