Änderung FNP für den Bereich "Bahnwerkstatt Immendingen"

Aufstellungsbeschluss | Frühzeitige Beteiligung

Der Gemeindeverwaltungsverband Immendingen/Geisingen hat am 10.03.2026 in öffentlicher Sitzung  den  Aufstellungsbeschluss  gemäß  §  2  Abs.  1  Baugesetzbuch  (BauGB)  für  die  Änderung  des  Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bahnwerkstatt Immendingen“ in der Gemeinde Immendingen  gefasst.  Mit  der  Änderung  des  Flächennutzungsplanes  für  diesen  Bereich  sollen  somit  die  vorbereitenden bauleitplanerischen Voraussetzungen für Realisierung der geplanten Bahnwerkstatt der  SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH geschaffen werden.

In derselben Sitzung am 10.03.2026 wurde der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes  für den Bereich „Bahnwerkstatt Immendingen“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der  Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Umfang der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bahnwerkstatt Immendingen“  ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Vorentwurfes in der Fassung vom  26.02.2026 und der  nachfolgend abgedruckten Planskizze:

Planskizze Änderung FNP Bahnwerkstatt Immendingen

Der   Vorentwurf    der   Änderung    des   Flächennutzungsplanes    für   den   Bereich         „Bahnwerkstatt  Immendingen“ in der Fassung vom 26.02.2026 wird im Internet auf der Seite der Gemeinde Immendingen und der Stadt Geisingen in der Zeit vom

Dienstag, 07.04.2026 bis Freitag, 08.05.2026 

zur Einsicht bereitgehalten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 S. 4  Nr. 4 BauGB während der üblichen Öffnungszeiten

Montags 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr; 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstags geschlossen
Mittwochs 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr; 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstags 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr; 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Immendigen, Schlossplatz 2, 78194 Immendingen, Bürgerservice im  Erdgeschoss und im Rathaus der Stadt Geisingen während den üblichen Öffnungszeiten im Bauamt,  Hauptstraße 15, 78187 Geisingen, öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichung sollten Stellungnahmen elektronisch unter der Adresse 
j.amiguet(at)baldaufarchitekten.de beim durch den Gemeindeverwaltungsverband Immendingen/ Geisingen beauftragten Planungsbüro abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber  auch auf anderem Weg (unter anderem schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde  Immendingen / bei der Stadt Geisingen) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch  Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB wird darauf hingewiesen,  dass  die  im  Verfahren  der  Öffentlichkeits-  und  Behördenbeteiligung  nicht  rechtzeitig  abgegebenen  Stellungnahmen  bei  der  Beschlussfassung  unberücksichtigt  bleiben  können,  sofern  die  Gemeinde  deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des  Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4  Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.  2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit  allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht  rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Immendingen, 27.03.2026
gez. Manuel Stärk
Verbandsvorsitzender