Der Gemeindeverwaltungsverband Immendingen/Geisingen hat am 10.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bahnwerkstatt Immendingen“ in der Gemeinde Immendingen gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich sollen somit die vorbereitenden bauleitplanerischen Voraussetzungen für Realisierung der geplanten Bahnwerkstatt der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH geschaffen werden.
In derselben Sitzung am 10.03.2026 wurde der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bahnwerkstatt Immendingen“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Umfang der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bahnwerkstatt Immendingen“ ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Vorentwurfes in der Fassung vom 26.02.2026 und der nachfolgend abgedruckten Planskizze:
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bahnwerkstatt Immendingen“ in der Fassung vom 26.02.2026 wird im Internet auf der Seite der Gemeinde Immendingen und der Stadt Geisingen in der Zeit vom
Dienstag, 07.04.2026 bis Freitag, 08.05.2026
zur Einsicht bereitgehalten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 4 BauGB während der üblichen Öffnungszeiten
| Montags | 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr; 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstags | geschlossen |
| Mittwochs | 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr; 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstags | 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr; 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitags | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
im Rathaus der Gemeinde Immendigen, Schlossplatz 2, 78194 Immendingen, Bürgerservice im Erdgeschoss und im Rathaus der Stadt Geisingen während den üblichen Öffnungszeiten im Bauamt, Hauptstraße 15, 78187 Geisingen, öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichung sollten Stellungnahmen elektronisch unter der Adresse
j.amiguet(at)baldaufarchitekten.de beim durch den Gemeindeverwaltungsverband Immendingen/ Geisingen beauftragten Planungsbüro abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg (unter anderem schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Immendingen / bei der Stadt Geisingen) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Immendingen, 27.03.2026
gez. Manuel Stärk
Verbandsvorsitzender