Halle, Hütte, Platz

Leitelsteighütte Kirchen-Hausen

Gewann Inneres Bohl
78187 Geisingen
Stadtteil: Kirchen-Hausen

Die Freizeithütte "Leitelsteig" in Kirchen-Hausen wird unter folgenden Bedingungen und Auflagen vermietet:

  • Die Hütte wird nur an einheimische Vereine und Privatpersonen vermietet.

  • Die Hütte wird nur für einen Tag vermietet, in begründeten Ausnahmefällen sind höchstens zweitägige Vermietungen möglich.

  • Die Gebühr in Höhe von 50,00 €  ist vor Benutzung zur Zahlung fällig. Zusätzlich ist eine Kaution von 100,-- € zu hinterlegen. Die Rückgabe der Kaution erfolgt nach Abnahme und Freigabe durch den Hüttenwart.

  • Für Kinderfeste, die bis 18:00 Uhr beendet sein müssen, wird eine Gebühr von 25,00 € bezahlt. Die Kaution ist wie o.g. zu hinterlegen.

  • Nach Eingang der von Ihnen unterschriebenen Mehrfertigung gilt die Hütte als verbindlich reserviert. Bis vier Wochen vor der Hüttennutzung kann die Reservierung kostenfrei storniert werden. Wird die Reservierung zu einem späteren Zeitpunkt zurückgenommen, müssen wir Ihnen die Gebühr in Höhe von 50 € in Rechnung stellen.

  • Das Benutzungsrecht erstreckt sich auch auf die WC-Anlage, den überdachten Vorplatz und die Grillstelle.

  • Das vorhandene Inventar ist schonend zu behandeln. Für Beschädigungen an der Hütte und ihrer Einrichtung haftet der Benutzer.

  • Beim Umgang mit den Feuerungseinrichtungen ist die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Das Feuer muss beim Verlassen der Hütte erloschen sein.

  • Die Hütte, Vorplatz und Grillstelle sind in einem sauberen Zustand zu verlassen. Anfallender Müll ist vom Benutzer zu entsorgen.

  • Der Schlüssel ist bis spätestens 12:00 Uhr am folgenden Tag an den Hüttenwart zurückzugeben. Daraus folgt auch, dass die Hütte nicht vor 12:00 Uhr benutzt werden kann, wenn am Vortag noch eine Belegung stattgefunden hat.

  • Die Bestimmungen des Bundes- und Landeswaldgesetzes sind zu beachten.
    Es ist insbesondere verboten:
    a) Übernachten in der Hütte, in Zelten, Wohnwagen usw.
    b) ungebührlicher Lärm durch Grölen, Schreien, Missbrauch von Instrumenten, Rundfunkgeräten, Lautsprecheranlagen, Abbrennen von Feuerwerkskörpern u.a.
    c) Das Befahren von Waldwegen ist untersagt. Die Fahrzeuge sollen auf dem ausgewiesenen Parkplatz geparkt werden.
    d) Bei Zuwiderhandlung wird die Kaution nicht zurückerstattet. Eine Anzeige bei der Bußgeldstelle des LRA Tuttlingen behalten wir uns vor. Ein weiteres Mieten der Hütte ist für den Mieter in Zukunft nicht mehr möglich.

  • Der Mieter stellt die Gemeinde von etwaigen Haftungsansprüchen auch hinsichtlich der Mitbenutzer, Besucher, Beauftragter und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Hütte und der Zugangswege entstehen. Der Mieter verzichtet für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Gemeinde und deren Bedienstete und Beauftragte.

  • Bitte spätestens einen Tag vor der Benutzung der Hütte mit dem Hüttenwart Kontakt aufnehmen.
    Hüttenwart: Manfred Furtwängler. Die Kontaktdaten erhalten Sie bei der Reservierung der Hütte von der Ortsverwaltung.

Ansprechpartner

Ortsverwaltung Kirchen-Hausen