Halle, Hütte, Platz

Krähenlochhütte Gutmadingen

Krähenlochhütte Gutmadingen
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Im Krähenloch 1
78187 Geisingen
Stadtteil: Gutmadingen

Die Genehmigung wird unter folgenden Auflagen erteilt:

  • Die Gebühr in Höhe von  40,00 €  ist vor Benutzung der Einrichtung zur Zahlung fällig und ist an die Ortsverwaltung Gutmadingen zu bezahlen. Zusätzlich ist eine Kaution von  100,00 €  zu hinterlegen. Die Rückgabe der Kaution erfolgt nach anstandsloser Abnahme durch den Hüttenwart. Gebühr ist nur bei Hüttenbenutzung zu bezahlen.

  • Das Benutzungsrecht erstreckt sich auch auf den überdachten Vorplatz und die Grillstelle.

  • Das vorhandene Inventar ist schonend zu behandeln. Für Beschädigungen an der Hütte und ihrer Einrichtung haftet der Benutzer.

  • Beim Umgang mit den Feuerungseinrichtungen ist die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Das Feuer muss beim Verlassen der Hütte erloschen sein. Das Verbrennen von Altholz (Möbel) und Holzpaletten ist nicht gestattet.

  • Die Hütte ist in einem sauberen Zustand zu verlassen. Der Boden ist nass aufzuputzen.

  • Für Sauberkeit auch um die Hütte ist nach der Benutzung zu sorgen.

  • Die Bestimmungen des Bundes- und Landeswaldgesetzes sind zu beachten. Es ist insbesondere verboten:
    a) Übernachten in der Hütte, in Zelten, Wohnwagen usw.
    b) Ungebührlicher Lärm durch Grölen, Schreien, Missbrauch von Instrumenten, Rundfunkgeräten, Lautsprecheranlagen, Abbrennen von Feuerwerkskörpern u.a.
    c) Das Befahren von Waldwegen ist untersagt.

  • Am 01.08.2007 ist das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Das Rauchen ist in der Krähenlochhütte somit verboten.

  • Bis spätestens 10:00 Uhr am folgenden Tag ist der Schlüssel an den Hüttenwart zurückzugeben.

Ansprechpartner

Ortsverwaltung Gutmadingen