Zählerwechsel

Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV) regeln in Deutschland die Bereitstellung, Verwendung und Eichung von Messgeräten wie Wasserzählern. Das Gesetz dient dem Verbraucherschutz, indem es sicherstellt, dass Messgeräte korrekt messen und ordnungsgemäß geeicht sind.

Die gesetzliche Eichfrist für Wasserzähler beträgt sechs Jahre, nach denen ein Austausch erforderlich ist.

Ab Mitte/Ende Januar werden die Mitarbeiter des Bauhofs der Stadt Geisingen die fälligen Wasserzähler austauschen. Sollten Sie nicht angetroffen werden, erhalten Sie eine Benachrichtigungskarte.

Sie haben dann folgende Möglichkeiten mit uns einen für Sie passenden Termin zu vereinbaren:

  • über einen QR-Code
  • Link auf unserer Homepage
  • per E-Mail
  • per Telefon

Wir bitten Sie, sich innerhalb einer Woche bezüglich einer Terminvereinbarung bei uns zu melden.

Um den Wasserzählerwechsel zügig durchführen zu können, bitten wir Sie, Ihren Wasserzähler ungehindert zugänglich zu halten.

Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen, den neuen Zähler nach dem Einbau innerhalb der nächsten paar Tage einer Sichtkontrolle zu unterziehen (Ventile, Dichtheit usw.).

Gerne für Sie da

Sabine Wöhrle

Steuern und Abgaben

Telefon: 07704 807-25

E-Mail: s.woehrle(at)geisingen.de