Die Berechnung erfolgt auf Basis des Verbrauchs des Vorjahres.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Steueramt.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Steueramt.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadtkasse.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadtkasse.
Die Verbrauchsabrechnungen werden ab ca. Mitte Februar versendet.
Bitte füllen Sie den Berechnungsbogen Niederschlagswasser aus. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserer Abwassersatzung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Steueramt.
Ab ca. Mitte Dezember erhalten Sie eine Ablesekarte mit verschiedenen Optionen, um Ihren Zählerstand zum 31.12. zu melden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Steueramt.
Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Mess- und Eichverordung (MessEV) regeln in Deutschland die Bereitstellung, Verwendung und Eichung von Messgeräten wie Wasserzählern. Das Gesetz dient dem Verbraucherschutz, indem es sicherstellt, dass Messgeräte korrekt messen und ordnungsgemäß geeicht sind.
Die gesetzliche Eichfrist für Wasserzähler beträgt sechs Jahre, nach denen ein Austausch erforderlich ist.
Ab Mitte/Ende Januar werden die Mitarbeiter des Bauhofs der Stadt Geisingen die fälligen Wasserzähler austauschen. Sollten Sie nicht angetroffen werden, erhalten Sie eine Benachrichtigungskarte.
Sie haben dann folgende Möglichkeiten mit uns einen für Sie passenden Termin zu vereinbaren:
Wir bitten Sie, sich innerhalb einer Woche bezüglich einer Terminvereinbarung bei uns zu melden.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Bauhofs.