Eigentumswechsel

Bei einem Eigentumswechsel ist der bisherige und der neue Eigentümer verpflichtet, binnen eines Monats die Veräußerung oder den Erwerb der Stadt Geisingen zu melden. Dies ist wichtig, damit die Versorgung und Abrechnung korrekt umgeschrieben und abgerechnet werden können. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Daten gemeinsam zu ermitteln und festzuhalten.

Formular Eigentumswechsel

Bitte reichen Sie das Formular beim Rathaus Geisingen, Steueramt ein.

Gerne für Sie da

Sabine Wöhrle

Steuern und Abgaben

Telefon: 07704 807-25

E-Mail: s.woehrle(at)geisingen.de