Dem Hauptamt sind folgende Sachgebiete zugeordnet:
Darüber hinaus nimmt das Hauptamt verschiedene Querschnittsfunktionen für die gesamte Verwaltung wahr. So ist das Hauptamt z.B. verantwortlich für das Geisinger Ortsrecht (Satzungen) und für die zentrale Beschaffungen.
Dem Hauptamt sind darüber hinaus folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:
Das Personalamt betreut alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Geisingen. Zu den Aufgaben gehören u.a.