Wohnungsbauförderung
Das Land Baden-Württemberg stellt für die soziale Wohnraumförderung und für Energie-einsparmaßnahmen bei Altbauten Gelder zur Verfügung. Hinweise zu den Förderungs-voraussetzungen im einzelnen und die derzeit gültigen Zinssätze erhalten Sie bei der
L-Bank.
Nach wie vor dürfen nur solche Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind, bzw. bei denen noch kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.