Entgegennahme von Anträgen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ALG II (HARTZ IV)
Entgegennahme von Anträgen auf Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
Die Weiterleitung erfolgt an die zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes Tuttlingen