Dienstleistung

Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen

Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus einen Ausdruck aus dem maschinell geführten Grundbuch erhalten.
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Ansprechpartner
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zuständige Stelle
  • das Grundbuchamt oder
  • die Grundbucheinsichtsstelle (wenn eingerichtet) oder
  • jede Notarin und jeder Notar

Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Internet bei der Notarauskunft der Bundesnotarkammer unter „Grundbuchamtssuche“.
Ob bei einer Gemeinde eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist, können Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen oder im Internet abrufen.

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Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse.

Um einen Ausdruck aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Sie dieses glaubhaft darlegen. Im Zweifel müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen. Zum Beispiel als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks können Sie einen Antrag stellen. Auch als Gläubigerin oder Gläubiger können Sie einen Ausdruck beantragen, wenn Sie die Zwangsvollstreckung betreiben wollen.
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Verfahrensablauf
Sie müssen einen Grundbuchausdruck beantragen. Dies können Sie persönlich oder schriftlich tun. Erkundigen Sie sich vorher telefonisch bei der zuständigen Stelle.  

Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Wenn diese Person im Grundbuch nicht als Eigentümerin oder Eigentümer eingetragen und damit antragsberechtigt ist, müssen Sie diese bevollmächtigen. Eine Vollmacht können Sie für diesen Einzelfall oder allgemein als Vorsorgevollmacht erteilen.

Das Grundbuch in Geisingen wird maschinell geführt, deshalb kann Ihnen jedes Grundbuchamt einen Ausdruck geben. Grundbucheinsichtsstellen können Ihnen Ausdrucke nur für den Bezirk des örtlichen Grundbuchamts geben.

Als antragstellende Person können Sie sich den Ausdruck auch vom Notariat als Datei elektronisch schicken lassen. Grundbucheinsichtsstellen sind nicht berechtigt, einen Grundbuchausdruck elektronisch zu übermitteln.
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
  • wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf
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Frist/Dauer

Keine.

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Bearbeitungsdauer

abhängig vom Geschäftsanfall beim Grundbuchamt oder der Grundbucheinsichtsstelle, meistens kurzfristig

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Kosten/Leistung

a) Kosten bei der Grundbucheinsichtstelle

  • einfacher Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 10,00
  • amtlicher Ausdrcuk aus dem Grundbuch: EUR 20,00

b) Kosten beim Grundbuchamt

  • einfache/unbeglaubigte Abschrift/Kopie oder Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 10,00
  • beglaubigte Abschrift/Kopie oder amtlicher Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 20,00
  • elektronische Übermittlung einer Datei anstelle eines Ausdrucks: EUR 5,00 oder EUR 10,00

b) Kosten beim Notar

  • einfacher/unbeglaubigter Abdruck: EUR 10,00
  • beglaubigter Abdruck: EUR 15,00
  • elektronische Übermittlung einer Datei anstelle eines Ausdrucks: EUR 5,00 oder EUR 10,00
  • Umsatzsteuer
  • Auslagen für den Abruf des Grundbuchs: in der Regel EUR 8,00
  • Versandkosten wie etwaiges Porto

Die einzelnen Kostenarten können Sie im Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) unter den jeweiligen Nummern nachlesen.

Hinweis: Die Gesamtkosten sind immer von den konkreten Dienstleistungen der Notarin oder des Notars in Ihrem Einzelfall abhängig.

Grundbuchamt und Notariat können für ihre Tätigkeit einen Vorschuss verlangen.

Achtung: Im Internet beantragen Privatfirmen behördliche Dokumente für Kunden teilweise zu stark überhöhten Preisen. Geburtsurkunden kosten bei diesen Firmen zum Beispiel ab 35 Euro.
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Sonstiges

Keine.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
Die Grundbücher von Geisingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen, Aulfingen und Leipferdingen werden alle beim Amtsgericht Sigmaringen geführt.

Amtsgericht Sigmaringen
- Grundbuchamt -
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen
Telefon 07571 1821-250

Ausdrucke aus den maschinell geführten Grundbüchern der Raumschaft Geisingen bekommen Sie auch bei der:

Grundbucheinsichtstelle
Stadtverwaltung Geisingen
Hauptstraße 36
78187 Geisingen
Telefon 07704 807-35