Steuerliche Lebensbescheinigung
Bei ehelichen Kindern sind vorzulegen:
- Geburtsurkunde des Kindes, auf der beide Elternteile eingetragen sind und
- Personalausweis des Elternteiles.
Bei nichtehelichen Kindern sind vorzulegen:
- Vaterschaftsanerkennung und
- Personalausweis des Elternteiles.
Die Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung ist gebührenfrei!