Dienstleistung

Vereinsförderung

Vereinsförderung wird ab 2018 aufgestockt

In mehreren Vorberatungen hat sich der Gemeinderat mit einer neuen Ausgestaltung der Vereinsförderung befasst. Damit sollen die Aktivitäten der Vereine und Institutionen in der Raumschaft Geisingen weiter unterstützt werden. Die Stadt will damit den gestiegenen Kosten in der Vereinsarbeit Rechnung tragen und dabei als Schwerpunkt die Jugendarbeit besonders hervorheben.

Bei einem Informationsgespräch mit den Vereinen am 28.03.2018 wurde die neue Förderung von der Stadtverwaltung erläutert und letzte Feinheiten angepasst. Im Haushalt 2018 stehen bereits die neuen, höheren Förderbeträge bereit. In der Sitzung am 15.05.2018 hat der Gemeinderat die neue Vereinsförderung verabschiedet.

Die neue Richtlinie für die Vereinsförderung treten mit Wirkung vom 01.06.2018 in Kraft.

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Ansprechpartner
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Formular & Online-Prozess
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Frist/Dauer

Die Organisationen haben jeweils bis zum 30.06. eines Jahres der Stadt unaufgefordert eine Liste über die aktiven Mitglieder unterteilt nach Jugendlichen und Erwachsenen und eine Kopie der Meldung des Vorjahres an den jeweiligen Dachverband vorzulegen.
 
Ein Antrag über besondere Investitionszuschüsse muss jeweils zum 15.09. für das kommende Haushaltsjahr gestellt werden.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu