Dienstleistung

Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen Vorschriften

Auch baurechtlich verfahrensfreie Vorhaben, d.h. Vorhaben, für die keine Baugenehmigung beantragt werden muss, müssen die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Hierzu zählen insbesondere die Vorschriften eines Bebauungsplans. Sofern das verfahrensfreie Vorhaben den Vorschriften des Bebauungsplans widerspricht, ist eine Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu beantragen.

Der Antrag ist mit Begründung in 3-facher Ausfertigung beim Bauamt der Stadt Geisingen einzureichen.

^
Ansprechpartner
^
Formular & Online-Prozess
^
Zugehörigkeit zu