Auskunftssperre
Die Beantragung einer Auskunftssperre muss schriftlich begründet beim Einwohnermeldeamt eingerreicht werden. Eine Auskunftssperre wird nur bewilligt, wenn es zum Schutze der Person dient.
Die Auskunftsperre wird nach Bewilligung mit sofortiger Wirkung im Einwohnerwesen eingestellt.