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Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung (Achtung: Kein amtliches Dokument, sondern nur eine Empfehlung) sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
 
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
- Personalien der Alleinreisenden
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Reiseroute/Reiseziel
- Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
 
Der Grund dafür ist, dass es in einigen Ländern an der Grenze immer wieder zu Problemen bei der Einreise kommt. In Europa betrifft dies insbesondere Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien. In Bosnien & Herzegowina, Mazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird die Beglaubigung empfohlen. Zusätzlich zur Vollmacht sollte noch eine Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden.

(Quelle: Auswärtiges Amt und ADAC)
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