Die Erlaubnis zum vorläufigen Betrieb einer Gaststätte i.S.d. §12 GastG wird auf Antrag vom Einwohnermelde- und Gewerbeamt der Stadt Geisingen ausgestellt.
Zuständig für die Ausstellung einer permanenten Gaststättenerlaubnis ist das Landratsamt Tuttlingen. Zusätzlich zu dieser Erlaubnis müssen Sie ein Gewerbe anmelden.