Für alle Teilnehmer besteht beim Badischen Gemeindeversicherungsverband eine Unfallversicherung. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Veranstalter können nicht geltend gemacht werden.
Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass...
Die Anmeldungen zum Geisinger Ferienprogramm sind verbindlich! Falls Ihr Kind, aus welchem Grund auch immer, nicht an einer Veranstaltung teilnehmen kann, bitten wir darum, Ihr Kind rechtzeitigt telefonisch auf dem Rathaus Geisingen abzumelden. Dann kann ein anderes Kind von der Warteliste nachrücken.