Der Stadtverwaltung wurde gemeldet, dass in jüngster Zeit öfters eine Drohne in der Hauptstraße Geisingen gesichtet worden ist.
Die Stadtverwaltung Geisingen macht deshalb darauf aufmerksam, dass Drohnenflüge im Bereich von Wohngrundstücken (außer mit Genehmigung der Grundstückseigentümer) nicht zulässig sind. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden.