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Informationen zu den Grundsteuerbescheiden


Wir weisen alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass der Grundsteuerbescheid so lange Gültigkeit hat, bis das Besitzverhältnis oder der Steuerbetrag sich ändert.

Alle Grundsteuerpflichtigen werden hiermit gebeten, den Steuerbescheid sorgfältig aufzubewahren

Die Grundsteuer wird durch eine öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage der Stadt Geisingen jährlich im Dezember für das Folgejahr festgesetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich ans Steueramt der Stadt Geisingen unter der Telefonnummer 07704 807-24.