Geisingen erhält im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) für das Programmjahr 2026 Fördermittel in Höhe von 415.985 Euro für private Investitionen. Insgesamt wurden acht Anträge aus Geisingen bewilligt. Damit verzeichnet die Stadt die meisten Förderzusagen im Landkreis. Die geförderten Projekte liegen in den Förderbereichen Innenentwicklung/Wohnen sowie Arbeiten und leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Ortsteile sowie zur Stärkung des ländlichen Raums.
Die bewilligten Fördermittel verteilen sich auf folgende Ortsteile:
Gutmadingen: 266.145 Euro
Kirchen-Hausen: 119.840 Euro
Leipferdingen: 30.000 Euro
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Die Förderanträge des Entwicklungsprogramms ländlicher Raum können jährlich gestellt werden. Diese sind im Regelfall bis einschließlich 31.08. eines jeden Jahres über die Stadtverwaltung einzureichen. Welche Förderschwerpunkte jeweils gesetzt werden, stellt sich gegen Ende Juni eines jeden Jahres heraus. Im Anschluss daran werden diese sowie alle weiteren Informationen zur Förderung im Amtsblatt veröffentlicht.
Für Rückfragen zur Förderung können Sie sich gerne an Herrn Moritz-Johannes Bausch, Telefon 07704 807-36, E-Mail: mj.bausch(at)geisingen.de wenden.