Der Gemeinderat als Verwalter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Geisingen lädt hiermit gemäß § 6 Satzung der Jagdgenossenschaft Geisingen zur Jagdgenossenschaftsversammlung am
Donnerstag, 20.11.2025, 20:00 Uhr, in das Rathaus Leipferdingen (Bürgersaal) ein.
Einlass ist ab 19:30 Uhr möglich, eine persönliche Einladung erfolgt nicht.
Tagesordnung:
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Geisingen gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.
Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Die Vollmacht ist von allen Grundstücksbesitzern zu unterschreiben. Die Vollmacht können Sie hier heruntergeladen.
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme (§ 7 Satzung der JG Geisingen).
Sollten Sie innerhalb des letzten Jahres Flurstücke erworben oder geerbt haben oder sich die Eigentumsverhältnisse/Miteigentümer geändert haben, bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis mit (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein).
Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 19:30 Uhr). Bitte halten Sie ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.
Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Herr Bertsche unter der Telefonnummer 0172 8430612 zur Verfügung.
Geisingen, 28.10.2025
Martin Numberger
Bürgermeister
Vollmacht zur Vertretung an der Versammlung der Jagdgenossenschaft Geisingen als PDF-Dokument