Die Stadt Geisingen hat in der Gemeinderatssitzung vom 01.04.2025 ein externes Unternehmen damit beauftragt, eine Hundebestandsaufnahme zu tätigen. Die Aufnahme erfolgt in den kommenden Wochen. Das Unternehmen geht hierbei von Haus zu Haus und erfragt bei den Haushaltsvorständen ob und wie viele Hunde gehalten werden. Durch diese Maßnahme werden Hundehalter, welche bisher keine Hundesteuer gezahlt haben, an die Verwaltung herangetragen und erhalten dann den Hundesteuerbescheid. Hierbei räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, auch bereits vergangene Jahre rückwirkend zu veranlagen. Im Falle eines unangemeldeten Hundes liegt eine leichtfertige Steuerverkürzung oder sogar eine Abgabenhinterziehung im Sinne des Kommunalen Abgabengesetz vor. In den wenigen Fällen in denen den Haltern nicht bekannt ist, dass sie Hundesteuer zahlen müssen, besteht die Möglichkeit freiwillig auf die Verwaltung zuzugehen und den Hund rückwirkend anzumelden. Die freiwillige Anmeldung wird hierbei zugunsten der freiwilligen Melder ausgelegt.
In den vergangenen Monaten ist es immer wieder zu Auffälligkeiten von nicht angemeldeten Hunden gekommen. Aufgrund dieser Tatsache wurde die Maßnahme in die Wege geleitet, um vor allem auch den bisher zahlenden Haltern eine Steuergerechtigkeit gewährleisten zu können. In benachbarten Kommunen hat ein solches Vorgehen bereits beachtliche zur Steuergerechtigkeit beigetragen, wobei der angemeldete Hundebestand auf bis zu 28 % erhöht wurde.
Wir appellieren an dieser Stelle an die Meldepflicht der Halter und bauen auf einen konstruktiven Austausch, bevor die Aufnahme durch das Unternehmen erfolgt. An dieser Stelle weisen wir auch gerne auf die häufigsten Fehlerursachen hin, diese sind beispielsweise:
Im Zweifel können Sie sich bei Fragen auch gerne an das Steueramt wenden.
Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie in der Rubrik Bürgerservice A-Z / Hundesteuer.
Stadt Geisingen, Steueramt, Telefon: 07704 807-24