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Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Donaubrücken der B 31 / 311


Das Regierungspräsidium Freiburg hat aufgrund von Bauwerksmängeln auf der Bundesstraße B 31 / 311 einschränkende Maßnahmen auf den beiden Donaubrücken angeordnet. Diese Maßnahmen dienen der dauerhaften Lastreduzierung der Brücken. Die Bundesstraßenbrücke bei Gutmadingen sowie die Bundesstraßenbrücke nach der Autobahnabfahrt Geisingen werden mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h beschildert. Für den LKW-Verkehr über 7,5 t wird ein Mindestabstandsgebot von 200 m angeordnet. Die entsprechende Beschilderung wird in Bälde angebracht.