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Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Ankündigung einer Gebührenanpassung


Die Stadt Geisingen ist rechtlich verpflichtet, ihre zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühr), die dezentralen Schmutzwassergebühren und die Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2025 neu zu kalkulieren. Dies bedarf einer Gebührenkalkulation, die extern erstellt wird und eine umfangreiche Zuarbeit durch die Verwaltung erfordert. Es ist vorgesehen, die endgültige Beschlussfassung der Gebühren im ersten Halbjahr 2025 vorzunehmen. Die Abwassersatzung und die Wasserversorgungssatzung werden demnach rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft gesetzt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben könnten. Falls es zu Gebührenerhöhungen kommt, könnte die zentrale Schmutzwassergebühr von 2,70 €/m³ auf bis zu 3,35 €/m³ (Erhöhung um 0,65 €/m³), die Gebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung von 0,67 €/m² auf bis zu 0,96 €/m² (Erhöhung um 0,29 €/m²), die Gebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung aus geschlossenen Gruben (ohne Transportkosten) von 1,04 €/m³ auf bis zu 7,00 €/m³ (Erhöhung um 6,96 €/m³), die Gebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen (ohne Transportkosten) von 13,00 €/m³ auf bis zu 50,00 €/m³ (Erhöhung um 37,00 €/m³) sowie die Wasserversorgungsgebühr von 2,47 €/m³ auf bis zu 3,80 €/m³ (Erhöhung um 1,33 €/m³) ansteigen ab dem 01.01.2025.