Ab dem 01.01.2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Um diese Reform umzusetzen, hat der Gemeinderat am 15.10.2024 folgende Hebesätze in der Hebesatzsatzung festgelegt:
1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) | auf 220 v.H. |
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
auf 350 v.H. |
der Steuermessbeträge.
Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 versendet. Aus den Bescheiden erhalten Sie dann alle wichtigen Informationen, einschließlich der Höhe der zu bezahlenden Grundsteuer.