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Neue Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025


Ab dem 01.01.2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Um diese Reform umzusetzen, hat der Gemeinderat am 15.10.2024 folgende Hebesätze in der Hebesatzsatzung festgelegt:

1. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf       220     v.H.
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
auf       350     v.H.

der Steuermessbeträge.

Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 versendet. Aus den Bescheiden erhalten Sie dann alle wichtigen Informationen, einschließlich der Höhe der zu bezahlenden Grundsteuer.

Weitere Informationen finden Sie hier.